Durchbruch im Sorgerecht - Datenweitergabe DOCH unzulässig
Beschreibung
https://www.youtube.com/watch?v=ZX_MkCz3Ppo
Damit dürfte nun endgültig geklärt sein, daß der §162 FamFG eben die Weitergabe von Schriftsätzen der Beteiligten NICHT hergibt. Das wird aber leider immer wieder gemacht. Somit gelangen eben die Vorwürfe (oft auch reine Gerüchte) der Beteiligten (auch des Jugendamts und des Verfahrensbeistandes) illegal in die Gerichtsakte. Richter nutzen so das JA und den Verfahrensbeistand als Ermittlungsbehörde, was so gar nicht im Gesetz vorgesehen ist. Denn: Der Richter kann die Parteien zur Verhandlung SELBST befragen und sich ein Bild über Wahrheit und Unwahrheit machen. Das geschieht aber regelmäßig nicht. Dieses Video ist sehr aufschlussreich und jeder Betroffene ist angehalten, sich über die illegale Datenausreichung ein Bild zu machen. Diese kollidiert außerdem mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Petition ist herunterladbar auf http://www.wilfriedmeissner.de